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   OLG Dresden, 13.02.2002 - 10 UF 694/01   

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https://dejure.org/2002,8866
OLG Dresden, 13.02.2002 - 10 UF 694/01 (https://dejure.org/2002,8866)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.02.2002 - 10 UF 694/01 (https://dejure.org/2002,8866)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 10 UF 694/01 (https://dejure.org/2002,8866)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1564 1565 Abs. 1 2 § 1567
    Inhaftierung eines Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Trennungsjahr wenn ein Ehegatte im Knast sitzt?

Verfahrensgang

  • AG Hainichen - 2 F 186/01
  • OLG Dresden, 13.02.2002 - 10 UF 694/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 762
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.04.1979 - IV ZR 77/78

    Getrenntleben bei Hilfeleistungen zu Gunsten eines hilfebedürftigen Ehegatten

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2002 - 10 UF 694/01
    In diesen Besuchen kommt noch ein Rest innerer Bindung, der zumindest in dem Willen der Antragstellerin liegt, dem Antragsgegner wegen des familiären Todesfalles Beistand zu leisten (s.a. BGH, FamRZ 1979, 469 ), zum Ausdruck.
  • OLG Hamm, 12.06.1989 - 4 UF 221/88

    Bestandskraft einer Scheidung ohne persönliche Anhörung des Ehegatten; Beachtung

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2002 - 10 UF 694/01
    Diese innere Abkehr, das Fehlen der ehelichen Gesinnung, d.h. der wechselseitigen inneren Bindung, muss jedoch eindeutig nach außen erkennbar sein (OLG Bamberg, FamRZ 1981, 52 ; OLG Hamm, FamRZ 1990, 166 ff., 167 f.).
  • OLG Bamberg, 05.03.1980 - 2 UF 45/80
    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2002 - 10 UF 694/01
    Diese innere Abkehr, das Fehlen der ehelichen Gesinnung, d.h. der wechselseitigen inneren Bindung, muss jedoch eindeutig nach außen erkennbar sein (OLG Bamberg, FamRZ 1981, 52 ; OLG Hamm, FamRZ 1990, 166 ff., 167 f.).
  • BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04

    Umzug; Umzugswilligkeit; gemeinsame Wohnung; häusliche Gemeinschaft;

    Auch zu § 1567 BGB ist überwiegend anerkannt, dass ein Getrenntleben der Eheleute bei einer gelockerten häuslichen Gemeinschaft (Wochenendehe, Auslandsaufenthalt, Strafhaft) erst dann vorliegt, wenn die Änderung der Einstellung eines Ehepartners durch objektiv bewertbares Verhalten nach außen in Erscheinung tritt (z.B. Mitteilung der Scheidungsabsicht, Aufgabe bisher noch vorhandener häuslicher Gemeinsamkeiten, Einstellen der Besuche bei dem anderen, vgl. BGB-RGRK, 10. Aufl., § 1567 RNr. 30 m.w.N; LAG Nürnberg, Urteil vom 3. Juni 1988 - 4 Sa 451/97 - anders dagegen OLG Dresden, Beschluss vom 13. Februar 2002 - Az 10 UF 694/01 - <MDR 2002, 762>, das bei einer mehrjährigen Haft das Fehlen einer häuslichen Gemeinschaft bejahte).
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